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Dienstwagenbesteuerung
Wann die mehrfache 1%-Regelung greift.
Einmal mehr hat sich der BFH mit der Dienstwagenbesteuerung beschäftigt. Die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs ist pauschal mit 1 % des Bruttolistenpreises zu versteuern, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Bei der Nutzung mehrerer Fahrzeuge durch nur eine Person hat die Finanzverwaltung bisher vereinfachend die pauschale Bewertung der Nutzungsentnahme nur einmal, und zwar für das Fahrzeug mit dem höchsten Listenpreis, berücksichtigt. Mit Urteil vom 9.3.2010 (VIII R 24/08) hat hingegen der BFH entschieden, dass die 1%-Regelung auf alle Fahrzeuge und damit mehrfach anzuwenden ist.
Diesen Artikel sowie weitere Themen finden Sie in unserem NewSPaper 2/2010.
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