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Im Fokus: Betriebsrenten
Insolvenzen gefährden Betriebsrenten nicht. Keine zusätzlichen Belastungen durch das BilMoG.
Sicherung über den PSV
Angesichts drohender Insolvenzen von Großunternehmen wie Arcandor stehen nicht nur Tausende von Arbeitsplätzen auf dem Spiel. Vielmehr werfen die aktuellen Fälle die Frage auf, inwieweit die Ansprüche der Beschäftigten auf die betriebliche Altersvorsorge künftig noch gewährleistet sind und inwiefern die Krise einzelner Unternehmen Mehrbelastungen für die gesamte Wirtschaft verursacht.
Gesichert ist die betriebliche Altersvorsorge der Beschäftigten über den Pensionssicherungsverein VVaG (PSV) in Köln. Im Falle einer Insolvenz würde die seit 1974 bestehende Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft – ein Konsortium, in dem mehr als 70.000 Unternehmen und nahezu alle deutschen Lebensversicherer zusammengeschlossen sind – einspringen. Die Beschäftigten verlieren im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers demnach nicht ihren bis dahin erdienten Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge.
Die Finanzierung der Altersvorsorge über den PSV erfolgt über ein kapitalgedecktes Umlageverfahren. Dabei werden die Barwerte der Verpflichtungen, die sich aus den im Kalenderjahr insolvent gewordenen Unternehmen ergeben, auf alle beitragspflichtigen Unternehmen im Verhältnis ihrer von der Höhe der Verpflichtung und vom Durchführungsweg abhängenden Beitragsbemessungsgrundlagen umgelegt.
Rekordbeitragssatz
Im Jahr 2008 betrug der Beitragssatz für den PSV 1,8 Promille und war damit auf dem niedrigsten Stand der vergangenen zehn Jahre. Der mittlere Beitragssatz liegt seit 1974 bei 2,6 Promille, was durchschnittlich 0,24 % des Personalaufwands der beteiligten Unternehmen entspricht. Der bislang höchste Beitragssatz wurde 1982 – vor allem bedingt durch die Insolvenz des Elektronikkonzerns AEG – mit 6,9 Promille erreicht.
Für 2009 wird derzeit nach dem Schadensaufwand im ersten Halbjahr ein Rekord-Beitragssatz von 13,5 Promille erwartet. Allerdings ist eine Verteilung auf fünf Jahre möglich, und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde kann außerdem der so genannte Ausgleichsfonds herangezogen werden. Dieser entsprach zum 31. Dezember 2008 ca. 2,5 Promille der Beitragsbemessungsgrundlage.
Der – gegebenenfalls auf fünf Jahre gestreckte – Mehraufwand aus den Insolvenzen im Jahre 2009 belastet die beitragspflichtigen Unternehmen somit in der Größenordnung von etwa 1 % des Personalaufwands – beziehungsweise mit etwa 0,2 % pro Jahr bei einer Verteilung über fünf Jahre. Trotz der aktuellen Insolvenzen ist demnach damit zu rechnen, dass die Belastungen für die einzelnen Unternehmen moderat und weniger hoch ausfallen werden als momentan befürchtet.
Abgesehen von den befürchteten Beitragserhöhungen für die im Pensionssicherungsverein zusammengeschlossenen Unternehmen werden für deutsche Unternehmen weitere Mehrbelastungen aufgrund des am 28. Mai 2009 verkündeten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erwartet.
Stille Lasten aufdecken
Neu ist, dass bisher in den Bilanzen nach deutschem Handelsrecht häufig bestehende stille Lasten aus Pensionsverpflichtungen durch das BilMoG aufgedeckt werden und Rückstellungen für künftige Verpflichtungen, zum Beispiel Pensionsansprüche, realistischer bewertet werden müssen. Hintergrund der Neuregelung ist, dass man davon ausgeht, dass die Wertansätze bei der bisherigen bilanzrechtlichen Behandlung von Rückstellungen zu niedrig waren. Neben der Verwendung eines über sieben Jahre gemittelten Marktzinssatzes sieht das BilMoG deshalb vor, dass bei der Bewertung der Rückstellungen künftige Lohn-, Preis- und Kostensteigerungen nun stärker berücksichtigt werden. Die Bewertung der Rückstellungen wird somit dynamisiert, was gerade bei den Pensionsrückstellungen zu einer starken Erhöhung führen könnte. Um den Effekt abzumildern, erlaubt das BilMoG, die Rückstellungen über mehrere Jahre verteilt anzusammeln. Berechnungen verschiedener Musterbestände ergeben, dass sich dadurch bis zu 70 % höhere Rückstellungen gegenüber dem bislang meist verwendeten steuerlichen Teilwert ergeben können.
Das BilMoG findet grundsätzlich erstmalig Anwendung für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen. Der außerordentliche Aufwand aus der Erhöhung würde demnach im 2010 beginnenden Geschäftsjahr anfallen. Allerdings kann dieser linear auf bis zu 15 Jahre verteilt werden. Nach genauer Betrachtung und unter Berücksichtigung aller Änderungen bleibt festzuhalten, dass durch das BilMoG keine zusätzlichen Belastungen auf die Unternehmen zukommen werden. Aufwendungen werden lediglich vorgezogen, die bei den Unternehmen in den Folgejahren ohnehin anfallen würden. Der Grund: Ein zunächst rückstellungserhöhender niedrigerer Abzinsungssatz führt in den Folgejahren zu geringeren Zuführungen aus der Aufzinsung. Und soweit eine spätere Erhöhung bereits in der Rückstellung eingerechnet ist, ist sie beim Eintritt dann erfolgsneutral. Fiele die tatsächliche Erhöhung geringer aus, käme es sogar zu einem Ertrag aus der Auflösung der Rückstellung.
Solidarsystem bewährt sich
Die Wirtschaftskrise und die damit einhergehenden Insolvenzen von Unternehmen stellen die gesamte deutsche Wirtschaft vor große Herausforderungen. Im Hinblick auf die Sicherung der Betriebsrenten ist eine Mehrbelastung für die Unternehmen zwar zu erwarten. Diese wird mit durchschnittlich 1 % des Personalaufwands jedoch gemäßigter ausfallen als allgemein befürchtet. Damit scheint sich das Solidarsystem der gesetzlichen Insolvenzsicherung auch in der Krise zu bewähren, und die betriebliche Altersversorgung wird als zweite Säule der Altersversorgung sogar gestärkt daraus hervorgehen. Auch die aus dem BilMoG resultierenden Konsequenzen ändern diese Feststellung nicht.
Weitergehende Fragen beantwortet Ihnen gerne Torsten Seemann (t.seemann@susat.de).

