Der Gesetzgeber setzt seine Reformvorhaben – auch gegen den deutlichen Widerstand der Berufsorganisationen und Verbände – unbeirrt fort. Im Rahmen unserer Mandanten- veranstaltung...
Nachdem der Gesetzgeber Ende 2006 mit dem Jahressteuergesetz 2007 und dem SEStEG zwei bedeutsame Neuregelungen mit erheblicher Komplexität umgesetzt hat, plant die Bundesregierung bereits weitere Neuerungen...
Das Jahressteuergesetz 2007 und das SEStEG haben am 24. November 2006 den Bundesrat passiert und wurden am 18. bzw. 12. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht...
Die Große Koalition hat die wesentlichen Gesetzesvorhaben bisher allenfalls in Grundzügen konkretisiert. Die Erbschaftsteuerreform ("Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge") wurde als Regierungsentwurf am 25. Oktober 2006 beschlossen; die weiteren Beratungen sind allerdings erst 2007 vorgesehen...
Auch der jüngste Gesetzesentwurf „Jahressteuergesetz 2007“ belegt die Schwierigkeiten, eine gesicherte Steuerplanung für die kommenden Jahre durchführen zu können...
Ständige Änderungen – selten Vereinfachungen – durch den Gesetzgeber, Rechtsprechung und Verwaltung sorgen dafür, dass das Steuerrecht nie langweilig wird. Ausruhen auf einer gesicherten und endgütigen Rechtslage ist und wird wohl nie möglich sein...
Nach dem Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm, dem Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen und dem Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage hat der Bundesrat nunmehr weiteren Gesetzesentwürfen der Großen Koalition zugestimmt.

